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Betreuungsunterhalt neu berechnen
#5
So, ich muss die Sache nochmal wieder beleben. Wir machen es jetzt mit den 50%.
Meine Anwältin meinte sogar ich müsse gar nichts zahlen, weil sie selbst komplett für ihren Lebensunterhalt sorgen könne. Sie gab aber auch zu bedenken, dass es für beide ein Win-Win ist und es sich nicht lohne nun in den Konflikt zu gehen. Recht hat sie. Über 700€ sparen ist besser als 1060€ zahlen.

Nun überlegt meine Ex allerdings noch aufzustocken. Ihr Wohngeld fällt weg und durch die Arbeit hat sie genau so viel wie vorher.

Verstehe ich es richtig, dass sie dann etwaige Unterhaltsansprüche an das Jobcenter (oder wer ist da zuständig?) abtritt und die mich zu einer Neuberechnung des Unterhalts für Ex und Kind auffordern?
Der BU und KU wurde erst im Mai tituliert. Entsprechend erst vor kurzem Auskunft erteilt. Darauf kann ich dann wohl verweisen, oder?
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RE: Betreuungsunterhalt neu berechnen - von p__ - 03-08-2018, 10:54
RE: Betreuungsunterhalt neu berechnen - von p__ - 03-08-2018, 13:44
RE: Betreuungsunterhalt neu berechnen - von HeinrichH - 29-08-2018, 13:26
RE: Betreuungsunterhalt neu berechnen - von p__ - 29-08-2018, 13:41

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