15-08-2018, 10:52
Wie das Jugendamt denn nun gerechnet hat und auf welches Ergebnis die kommen, hast du nicht geschrieben.
Du hast hier den Sachverhalt immer neu variiert geschildert, eindeutig ist er nicht geworden. Das Jugendamt ging auch von einem eigenen Sachverhalt aus und der Anwalt ebenso. Man bekommt aber je nach Sachverhalt verschiedene Ergebnisse.
Nach dem Wohnort jetzt noch die Sache mit dem Schüler sein. Davon sind wir nicht augegangen, es hiess Ausbildung und Vergütung, das klang nach einer Art Lehrstelle. Was er nun macht? Keine Ahnung. Der Anwalt ging davon aus. Aber für Ausbildung gibts eben den Abzug von 100 EUR.
Das Jugendamt rechnet auch immer zu des Verpflichteten Ungunsten. Das haben die fest eingebaut.
Du hast hier den Sachverhalt immer neu variiert geschildert, eindeutig ist er nicht geworden. Das Jugendamt ging auch von einem eigenen Sachverhalt aus und der Anwalt ebenso. Man bekommt aber je nach Sachverhalt verschiedene Ergebnisse.
Nach dem Wohnort jetzt noch die Sache mit dem Schüler sein. Davon sind wir nicht augegangen, es hiess Ausbildung und Vergütung, das klang nach einer Art Lehrstelle. Was er nun macht? Keine Ahnung. Der Anwalt ging davon aus. Aber für Ausbildung gibts eben den Abzug von 100 EUR.
Das Jugendamt rechnet auch immer zu des Verpflichteten Ungunsten. Das haben die fest eingebaut.