20-07-2018, 16:08
(20-07-2018, 14:34)p__ schrieb: Nette Erfahrung und obendrein dem Gläubiger Zusatzkosten verschafft, gratuliere.
Schlimm, das das keiner verstanden hat...Und Nein ich muss die Vermögensauskunft erst wieder in 2 Jahren abgeben.
Das witzige ist ja das der OGV selber wusste das da nichts ist. Hat schon 2 bei mir abgenommen immer der gleiche Gläubiger. Er wusste ja vom den Unterhaltspflichtverletzungsanzeigen. Sein Kollege musste sogar vor Gericht.
Schon schlecht jemanden mit Kosten zu drohen der die Vermögensauskunft abgibt.
Ich denke das meine Ex und ihre Anwältin jetzt viel Gesprächsbedarf haben...