Genau. Letzteres zum 823er war meine Frage.
Es gab die Wohnungswegweisung für 10 Tage von der Polizei. Die hat die Ex aber schon nach zwei Tagen selbst aufgehoben, weil sie ausgezogen ist.
Wenn die Anwältin es probiert hab ich nur wieder Kosten, da ich keine Rechtschutz habe. Das meinte ich, mit ich habe keine Lust auf nen Rechtstreit woraus dann 500€ werden. Außerdem woher nimmt sie diesen abgehobenen Streitwert? Ist das im Familienrecht verankert?
Es gab die Wohnungswegweisung für 10 Tage von der Polizei. Die hat die Ex aber schon nach zwei Tagen selbst aufgehoben, weil sie ausgezogen ist.
Wenn die Anwältin es probiert hab ich nur wieder Kosten, da ich keine Rechtschutz habe. Das meinte ich, mit ich habe keine Lust auf nen Rechtstreit woraus dann 500€ werden. Außerdem woher nimmt sie diesen abgehobenen Streitwert? Ist das im Familienrecht verankert?