08-07-2018, 21:33
Das Jugendamt darf bis 21 weiter beraten. Und natürlich reden die Quatsch. Selbstverständlich muss dir das Einkommen der Mutter bekannt gemacht werden, andernsfalls lässt sich eine Haftungsquote ja gar nicht berechnen.
Du brauchst keinen Anwalt. Dank des befristeten Titels ist es dein Sohn, der die verlangten Angaben nebst Nachweisen erbringen muss. Andernfalls brauchst du gar nichts zu machen. Wer nichts nachweist, ist auch nicht unterhaltsberechtigt. Klagt er und verweigert die Nachweise, wird er die Klage verlieren. Bringt er erst im Rahmen der Klage die Nachweise, war die Klage mutwillig.
Du brauchst keinen Anwalt. Dank des befristeten Titels ist es dein Sohn, der die verlangten Angaben nebst Nachweisen erbringen muss. Andernfalls brauchst du gar nichts zu machen. Wer nichts nachweist, ist auch nicht unterhaltsberechtigt. Klagt er und verweigert die Nachweise, wird er die Klage verlieren. Bringt er erst im Rahmen der Klage die Nachweise, war die Klage mutwillig.