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Erfahrungen mit Gerichts-Gutachtern?
#3
Du kannst da ruhig an's Telefon gehen.
Es besteht keine Pflicht sich begutachten zu lassen.
Bei meinem Gutachten hat mich die Gutachterin beim ersten Treffen sofort auf meine Rechte aufmerksam gemacht.

Ich habe gelesen, wenn man es verweigert, muss sich der GA während der Verhandlung versuchen sein Bild von dem Verweigerer machen. Bin mir aber nicht sicher, ob die Quelle vertrauenswürdig war.

Meine Strategie, die letztlich auch erfolgreich war, bestand darin kooperativ zu sein, KEIN EINZIGES schlechtes Wort über die Mutter zu verlieren, sehr lösungsorientiert und dem Kind zugewandt zu argumentieren und sich letztlich über die vergangene Beziehung reflektiert zu zeigen. Einige kleine Beispiele eingestreut, warum es nicht klappte und wo man Potenzial sieht Dinge anders zu machen. Auch nicht zu viel schwafeln und auf den Punkt. Ist dir der GA nicht gesonnen, gibst du ihm nur Futter dich um Kopf und Kragen zu reden.
Wichtig sind auch die Spielsituationen die vielleicht begutachtet werden. Wähle ein Spiel, welches dir und deinem Kind 100% liegt. Also nichts neues probieren um zu glänzen, das Kind vielleicht zu frustrieren, weil es etwas nicht hin bekommt. Wir haben einfach Lego gebaut. Aber als Vater sollte man eh keine Probleme haben mit seinem Kind toll zu spielen. Smile

Du schreibst, es geht darum Dir Teile der Sorge zu entziehen. Hast du im Umkehrschluss auch Anträge gestellt, dir diese Teil zu übertragen?
Im Prinzip ist ein Gutachten immer wie russisch Roulette. Ich hatte Glück, da lebte das Kind aber auch schon zwei Jahre bei mir. Du musst halt mit dem "Material" arbeiten, was da zur Tür rein kommt. Egal ob verpudelte Trümmerfrau, oder heiße Uniabsolventin im ersten Gutachten.
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RE: Erfahrungen mit Gerichts-Gutachtern? - von HeinrichH - 05-06-2018, 17:15

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