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Unterhalt nicht abtretbar titulieren?
#2
Vielleicht. Aber was soll das bringen? Wenn eine Abtretung kommt, wird die Behörde einfach einen neuen Titel verlangen. Das darf und kann sie ganz locker-leicht.

Immer noch auf der Suche nach "Schlupflöchern", hm? Glaub mir, bei Verfahrens- und formalen Tricks hat die Gegenseite rund tausendmal mehr drauf und ein paar hundert Jahre Erfahrung. Was der Pflichtige maximal drauf haben kann, wurde so etwa bis 1921 wirkungslos.
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RE: Unterhalt nicht abtretbar titulieren? - von p__ - 04-06-2018, 23:31

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