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Endloser Kindesunterhalt?
#8
(30-05-2018, 11:06)Maestro schrieb: Bekomme sehr unterschiedliche Infos: Einige berichten, behinderte Volljährige würden voll von den Sozialsystemen aufgenommen.

Meine Stieftochter hat 60 Prozent Behinderung und lebt von der Grundsicherung nach SGB XII. Das ist ähnlich wie Hartz IV, nur nicht so restriktiv. Wenn ein Beinträchitgter Menschn nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden kann, überimmt der Staat die Existenzsicherung. Bedingung ist, dasss das Einkommen eines Elternteils 100.000 EUR jährlich nicht übersteigt. 

Zitat:Gemäß § 43 Abs. 3 Satz 1 SGB XII bleiben Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten bei Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gegenüber Eltern (und Kindern) unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von 100.000 Euro liegt. Es wird vermutet, dass das Einkommen der Unterhaltspflichtigen diese Grenze nicht überschreitet (§ 43 Abs. 3 Satz 2 SGB XII). Wird diese Vermutung widerlegt, haben Leistungsberechtigte keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen (§ 43 Abs. 3 Satz 6 SGB XII), sondern allenfalls auf Hilfe zum Lebensunterhalt.

Quelle: https://www.lebenshilfe.de/de/themen-rec...herung.php
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Endloser Kindesunterhalt? - von Maestro - 29-05-2018, 18:02
RE: Endloser Kindesunterhalt? - von bongot - 29-05-2018, 20:52
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