25-05-2018, 22:33
(25-05-2018, 20:54)Bitas schrieb: @Arminius, was meinst du mit..,siehe „sehr Reich“?
Hat die Kindesmutter Geld ist die Wahrscheinlichkeit in Abhängigkeit vom Unterhaltsvorschuss, Jobcenter, Wohngeld oder Kinderzuschlag (und damit auch in den Dunstkreis der Staatsanwaltschaft § 170 StGB) zu kommen sehr gering.
Vergiss nicht Unterhaltsvorschuss wird jetzt bis zum vollendeten 17. Lebensjahr bezahlt...
Da kann der Kindesvater auch einen Vergleich anstreben wie von @Austriake beschrieben. Wo kein Kläger da kein Richter...