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Volljährigkeit des Kindes und weitere Verfahrensweise (Unterhalt)
#8
Ab 18 ändert sich einiges, siehe faq. Ja, man kontaktiert das Kind, das ist der erste Schritt. In 90% der Fälle reagiert es nicht oder nur unzureichend, alles bleibt unklar. Der nächste Schritt ist eine Klage (Herabsetzung Titel), leider mit Anwaltspflicht. Das muss zeitnah passieren. Fragen zum 18. Geburtstag, klagen sofort nach Ende der Frist für eine Vorlage der Unterlagen.
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RE: Volljährigkeit des Kindes und weitere Verfahrensweise (Unterhalt) - von p__ - 14-05-2018, 20:30

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