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Volljährigkeit des Kindes und weitere Verfahrensweise (Unterhalt)
#2
- An einer kaufmännischen Berufsfachschule kann man verschiedene Dinge treiben, relevant ist es, was sie da genau macht. Welchen Abschluss wird sie dort machen?

- Ja, ein Titel ist Vollstreckbar. Er macht eine Forderung überhaupt erst vollstreckbar. Eine Änderung des Titels wegen einer Neuberechnung nimmt ihm die Vollstreckbarkeit nicht, nur die eingesetzte Zahl ändert sich.

Der Titel besteht jetzt und du musst ihn nach Eintritt der Volljährigkeit angreifen, wenn er nicht freiwillig geändert wird. Verlange mit Fristsetzung eine Neuberechnung oder Rückgabe bzw. Verzicht. Verstreicht die Frist, musst du vor Gericht und dafür leider auch einen Anwalt beauftragen.
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RE: Volljährigkeit des Kindes und weitere Verfahrensweise (Unterhalt) - von p__ - 26-04-2018, 12:03

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