05-04-2018, 20:55
Du kannst dir das OLG nicht vorab aussuchen. Wenn aber ein anderes Amtsgericht zuständig ist, dann wird sicher auch -wenn überhaupt- ein anderer Verfahrensbeistand bestellt. In Umgangsverfahren ist ein Verfahrensbeistand sowieso nicht die Regel.
Wenn das Kind voll dahinter steht, dann starte das Verfahren einfach mal.
Wenn das Kind voll dahinter steht, dann starte das Verfahren einfach mal.