28-03-2018, 09:17
(28-03-2018, 03:55)Liebeskasper schrieb: ... In Deutschland würde wir / Sie nur eine Duldung für ihre Thai Kinder bekommen und keinen Cent Hartz IV
Der Lebensunterhalt muss für die Thai Kinder gesichert sein ...
Da Du bereits von Deinen Freizuegigkeitsrecht Gebrauch gemacht hast, gilt bei Rueckkehr nach Deutschland die sog. Rueckkehrerklausel (bekannt auch als Surinder Singh route), d.h. sie bekommt samt Kinder die EEA Aufenthaltsbescheinigung.
Sollte fuer die Dame/Euch kein Problem sein, irgendeinen Job in D zu finden und dann ggf. aufzustocken.