27-03-2018, 07:57
(26-03-2018, 09:05)Schnauze voll schrieb: Ich verstehe das jetzt so.
Hätte ich die Jahre vorher nicht oder zu wenig Unterhalt bezahlt könnte das Jugendamt mich festhalten da unbezahlte forderungen im Raum stehen.
Weil ich immer bezahlt habe und keine Gerichtsverfahren laufen kann ich Auswandern.
Richtig???
Nein. Auswandern kannst du, wann du willst. Es gibt keine Aufenthaltspflicht für unterhaltspflichtige Väter.
Meine Meinung dazu: wenn du ernsthaft auswandern wolltest und es jedem vorher erzählst, wann und wohin - dann kannst du auch hierbleiben.
Bibel, Jesus Sirach 8.1