Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Darf das JA von der Auswanderung wissen?
#5
Ich verstehe das jetzt so.
Hätte ich die Jahre vorher nicht oder zu wenig Unterhalt bezahlt könnte das Jugendamt mich festhalten da unbezahlte forderungen im Raum stehen.
Weil ich immer bezahlt habe und keine Gerichtsverfahren laufen kann ich Auswandern.
Richtig???
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Darf das JA von der Auswanderung wissen? - von Schnauze voll - 26-03-2018, 09:05

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste