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Trennungsunterhalt 5% Berufsbedingte Aufwendungen
#14
Soweit ich das verstehe, wohnst du noch bei deinen Eltern?! Gut, dann versuch auch mal den Weg über freiwillige Leistungen Dritter, die sind in allen Leitlinien der OLGs vorhanden und können dir helfen Einkommen zu schmählern, Beispiele:

Du nutzt das KFZ der Eltern für die Wege zur Arbeit. Oft wird dann versucht den hieraus erzielten Vorteil in Unterhalt umzurechnen. Gleiches kann gelten für ersparte Wohnkosten, Arbeitszimmer, Kinderzimmer zu Umgangszwecken, Fahrten zwecks Umgangsausübung, Verpflegung, Kost etc.

Lass dir von deinen Eltern schriftlich all diese Leistungen als freiwillige Zuwendungen bescheinigen und dass von deren Seite nicht gewollt ist, dass die hieraus dir erwachsenen geldwerten Vorteile für Unterhaltszahlungen zur Verfügung stehen sollen. Schau was die Leistungen dich kosten würden, wenn du keine Hilfe durch deine Eltern hättest. Mit Ausnahme der Wohnkosten, die sind bereits mit 380 Euro im Selbstbehalt berücksichtigt, können dann eigentlich mit dem KFZ zurückgelegte Fahrten zur Arbeit oder zu Umgangszwecken mit den Kosten für ÖPNV, oder als km-Pauschale, sowie auch die Vorhaltung eines Kinderzimmers zu Umgangszwecken, das Arbeitszimmer oder was dir noch so alles einfällt vom Einkommen abgezogen werden. Und vergiss nicht, 4% kannst du pauschal auch für die private Altersvorsorge ansetzen. Sammel auf Zuzahlungsbelege für Medikamente, Belege über außerordentliche Krankheitskosten wie Zahnersatz etc. Als It‘ler brauchst du selbstverständlich Fachliteratur, bestell regelmässig solche bei A... und E..., sammel die Belege und erhöhe damit deine berufsbedingten Aufwendungen. (Das du die Fachliteratur in der Widerrufsfrist zurücksendest weil du dir die gerade nicht leisten kannst, kann man schon mal vergessen in der Aufregung).

Berufsbedingte Aufwendungen, gerade im Mangelfall, sind leider selten pauschal ansetzbar. Du musst nachweisen, in welcher Höhe die entstehen. Schau was eine Monatskarte für Bus/Bahn kostet, diese wird dann sicher anzuerkennen sein, nicht selten ist eine solche sogar teurer als die 5% Pauschale. Ich bin mir aber uiemlich sicher, dass das Gericht bei höheren Kosten nicht mehr wie 5% gelten lassen wird).
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RE: Trennungsunterhalt 5% Berufsbedingte Aufwendungen - von IPAD3000 - 12-03-2018, 03:21

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