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Wechselmodell im Bundestag
#19
– Wir kommen jetzt zum einzigen Wechsel im Geschlecht der Redner, zu dem Kollegen Marcus Weinberg für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)


MarcusWeinbergCDU/CSU(Hamburg)Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU):
Vielen Dank, Herr Präsident, für diese charmante Einführung. Bin ich tatsächlich der erste Mann, der dazu reden darf? Das gibt es doch gar nicht! Das mache ich aber gerne, weil es wichtig ist.
(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ehrlich gesagt: sogar der einzige!)
Wie wir gehört haben, geht es Marie und Maximilian gut. Wir sagen ganz deutlich: Das ist doch hervorragend. In Fällen wie diesem haben sich die Eltern geeinigt. Es gibt keinen Konflikt. Dann gibt es das Wechselmodell auch als Angebot. 120 000 Kinder erleben jährlich in Deutschland, erstens dass sich ihre Eltern streiten, zweitens dass sich ihre Eltern trennen und dass dann ihre Eltern über die Betreuung möglicherweise streiten. Deswegen ist es wichtig, dass wir für jedes Kind und für jeden einzelnen Fall eine Einzelprüfung vorsehen. Als Lösung kann das Wechselmodell in Betracht kommen. Aber was für Marie und Maximilian gut ist, ist für andere schlecht. Bei hochstrittigen Eltern ist das Wechselmodell schlecht. Zu diesem Ergebnis kommen auch die von Ihnen häufig angeführten Studien: Bei Eltern, die sich verstehen und deren Trennung einvernehmlich verläuft, ist das Wechselmodell – darauf hat Frau Keul zu Recht hingewiesen – richtig. Aber in den Studien wird auch warnend darauf hingewiesen, dass dieses Modell bei hochstrittigen Eltern und hochstrittigen Familiensituationen nicht kindeswohlstärkend, sondern kindeswohlgefährdend wirkt. Deswegen müssen wir den Einzelfall betrachten.
Selbstverständlich müssen nach einer Trennung Vater und Mutter die Möglichkeit haben, sich um das Kind zu kümmern, egal ob sie nun an einem Strang ziehen, miteinander reden, Werte teilen oder ob sie sich gegenseitig ausbremsen. Das ist uns wichtig. Das ist übrigens auch Ausdruck des gesellschaftlichen Wandels. Wir haben heute eine andere Situation als vor 30 Jahren, als es nur das Residenzmodell gab. Deswegen gibt es heute neben dem Wechselmodell unter anderem ein Pendelmodell und ein Doppelresidenzmodell, und, und, und; ich erspare mir den siebten Teil der Vorlesung darüber, welche Modelle es in Deutschland gibt. Wichtig ist nur, dass für jedes Kind das richtige Modell gefunden wird.
Die entscheidende Frage lautet – das haben die Kolleginnen vor mir in Breite ausgeführt –, welche Zeit Mama und Papa mit dem Kind verbringen. Entscheidend ist nicht die Quantität, sondern die Qualität der Betreuung. Alle Studien haben – auch länderübergreifend – ergeben, dass die Qualität der Zeit für das Kind wichtiger ist als das Zeitmanagement oder die Zeiteinteilung. Nicht der Elternwille zählt, sondern das Kindeswohl. Das sei auch denjenigen gesagt, die als Vertreter der Väterlobby oder der Mütterlobby dieser Debatte zuschauen. Wir sagen ganz deutlich: Ja, wir verstehen eure Intention und euer Interesse, und wir nehmen das mit auf. Aber für uns stehen das Kindeswohl und die Entscheidung für das Kind im Vordergrund. Danach werden wir uns richten. Bindung, Liebe und Vertrauen sind wichtiger als Quantität oder die Interessen einzelner Elternteile.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vor diesem Hintergrund war es klug und wichtig, dass wir in der Koalitionsvereinbarung für den gesamten Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch für den Bereich familiengerichtlicher Verfahren festgelegt haben, dass darauf zu achten ist, dass die Familienrichter gut ausgebildet sind, dass sie sich qualifizieren und weiterbilden. Nur dann lässt sich identifizieren, was für das jeweilige Kind wichtig ist. Es kommt ferner auf die Gutachten an. Es war klug, dies im Koalitionsvertrag mit der SPD so zu formulieren. Daran werden wir uns orientieren. Weil die Entscheidung für das Kind und für die Zukunft des Kindes so wichtig ist, brauchen wir die bestmöglichen Voraussetzungen bei familiengerichtlichen Verfahren. Es gibt viele Kinder, die trotz ausgiebiger Zeit mit einem Elternteil eine bessere Bindung zu dem anderen, weniger präsenten Elternteil haben wollen. Wir kennen auch Mütter und Väter, die während ihrer Zeit die Kinder vor allem von Computer und Fernseher betreuen lassen; das ist ein Problem. Die Fifty-fifty-Regelung wirkt dem Anschein nach zwar gerecht. Das ist sie aber nicht, wenn sich darin nicht die individuellen Bedürfnisse des Kindes widerspiegeln.
Noch eine Bemerkung zum Ende meiner Redezeit, da immer wieder Studien angeführt werden, die angeblich belegen, dass nur und ausschließlich das Wechselmodell der Regelfall sein soll. Man muss die Studien vergleichen, beispielsweise die Studien aus Australien. In Australien wird das Wechselmodell anders definiert als in Deutschland. Bei vielen Studien –
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Herr Kollege.
MarcusWeinbergCDU/CSU(Hamburg)Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU):
– um als erster Mann, der hier reden durfte, zum Schluss zu kommen, Herr Präsident –
(Heiterkeit)
hat man nicht konflikthafte Situationen überprüft; aber das muss unsere Aufgabe sein.
Von daher kann ich sagen: Über eine Klarstellung können wir reden, lieber Koalitionspartner; Anträge bringen wir ja gemeinsam ins Parlament ein. Aber ein Wechselmodell als Regelfall – Entschuldigung, liebe FDP – würde bedeuten, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Das wollen wir nicht.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Die geschlechterspezifische Solidarität sollten Sie nicht überstrapazieren.

Esther Dilcher für die SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD)


EstherDilcherSPDEsther Dilcher (SPD):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wechselmodell als Regelfall – das lehnt die SPD-Fraktion ab. Eine gesetzliche Regelung für den Umgang des Kindes mit den Eltern findet sich bereits in § 1684 BGB; – Juristen sagen: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Dort steht in Absatz 1:
Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil ...
In Absatz 3 steht dann – und das ist entscheidend –:
Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung ... näher regeln.
Davon haben die Gerichte bisher mehr oder weniger Gebrauch gemacht. Einige waren so mutig und haben das schon angeordnet, teilweise auch im Wege der einstweiligen Anordnung unmittelbar nach der Trennung. Andere waren sich unsicher und haben das abgelehnt. Der BGH hat nunmehr klargestellt, dass das durchaus möglich ist und dass alle Modelle von § 1684 BGB umfasst sind. Das Kindeswohlprinzip ist ebenfalls im Gesetz geregelt. Das heißt, dass alle Entscheidungen, die zu treffen sind, immer das Kindeswohl im Blick haben müssen. Eine gesetzliche Regelung in Ihrem Sinne braucht es nicht. Im Übrigen wundert mich, dass eine freiheitlich-demokratische Partei hier ein ganz bestimmtes Modell vorgeben und den Menschen die Entscheidungsfreiheit nehmen möchte.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Zutreffend ist auch, dass sich Eltern, die ihr gemeinsames Sorgerecht zum Wohle des Kindes ausüben, auf ein Wechselmodell ohne gerichtliche Klärung einigen können und dies auch bereits getan haben. Diese Fälle kommen erst gar nicht vor Gericht; die sehen wir gar nicht.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Frau Kollegin Dilcher, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Helling-Plahr?
EstherDilcherSPDEsther Dilcher (SPD):
Ja.
KatrinHelling-PlahrFDPKatrin Helling-Plahr (FDP):
Frau Kollegin, es entsteht unweigerlich der Eindruck, dass sowohl Sie als auch die Kollegen unseren Antrag nicht gelesen oder nicht verstanden haben oder ihn auch nicht verstehen wollten. Es geht uns nicht darum, dass wir jeder Familie ein Wechselmodell aufdrücken wollen. Wir haben klargestellt, dass in jedem Einzelfall Prüfungen des Kindeswohls stattfinden müssen. Wir wollen das Wechselmodell zum Regelfall machen – nicht mehr und nicht weniger –, von dessen Basis aus, wie derzeit auch, der konkrete Fall beurteilt werden muss. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, zu Ihrer bisherigen Aussage noch einmal Stellung zu nehmen.
(Beifall bei der FDP)
EstherDilcherSPDEsther Dilcher (SPD):
Vielen Dank. – Ich denke, Sie haben Ihre Frage gerade selbst beantwortet in dem Augenblick, wo Sie gesagt haben, Sie wollten das als Regelfall. Genau das wollen wir nicht.
(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
In der Mehrzahl der Fälle ist es so, dass die überwiegende Betreuung durch einen Elternteil und der Umgang des anderen Elternteils an Wochenenden und einzelnen Wochentagen leider immer noch die Regel ist, weil die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen es heute gar nicht anders zulassen. Wo gibt es denn Möglichkeiten einer zuverlässigen Betreuung, wenn beide Elternteile Vollzeit, und das eventuell noch im Schichtbetrieb, arbeiten wollen? Wo ist der finanzielle Ausgleich, wenn beide Elternteile vorübergehend in Teilzeit arbeiten wollen? Diese Voraussetzungen, diese Rahmenbedingungen müssen wir schaffen. Daran werden wir arbeiten, um ein Wechselmodell aufbauen zu können, und das nicht nur für mehr Eltern, sondern insbesondere für mehr Kinder, weil wir das Kindeswohl im Blick haben.
Auch die Forderung der Linken nach Änderung des Unterhaltsrechts bzw. dessen Anpassung ist für mich noch ein bisschen zu kurz gedacht; da müssen wir noch eine ganze Menge mehr erarbeiten. Wer bezahlt dann noch den Kindergarten, die Schulbücher, die Schulausflüge, Geschenke für Freunde, Bekleidung, Vereinsbeiträge, Taschengeld? Das sind strittige Fragen, die sicherlich noch weiter diskutiert werden. Wenn sich Eltern streiten wollen, dann finden sie auch etwas, worüber sie sich streiten können.
Am wichtigsten für die Kinder sind die Bindung des Kindes zu beiden Elternteilen, deren Kommunikation und die gemeinsame Sorge. Lassen wir also den Eltern und den Gerichten Spielraum, um bestmögliche Voraussetzungen für die Befriedigung der individuellen Bedürfnisse eines jeden Kindes zu schaffen, und bringen wir verbesserte Rahmenbedingungen auf den Weg.
Meine Damen, meine Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank, Frau Kollegin Dilcher.

– Zum Schluss der Debatte erteile ich das Wort der Kollegin Andrea Lindholz für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)


AndreaLindholzCDU/CSUAndrea Lindholz (CDU/CSU):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute einen Antrag, mit dem die FDP das familienrechtliche Wechselmodell, also die hälftige Betreuung der Kinder, zum Beispiel nach der Trennung als Regelfall einführen möchte.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP)
Als Fachanwältin für Familienrecht habe ich viele Jahre in diesem Bereich gearbeitet und vieles erlebt. Es ist ein Rechtsgebiet, das wie kaum ein anderes von menschlichen Schicksalen begleitet ist und das von allen Beteiligten, auch den Richtern, Anwälten und Mitarbeitern beim Jugendamt, ein hohes Maß an sozialer Kompetenz und an Mediationsfähigkeit fordert. Ich bin deshalb froh, dass wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, dass wir die Fortbildung von Richterinnen und Richtern im Bereich des Familienrechts gemeinsam mit den Ländern stärken wollen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
CDU und CSU unterstützen es sehr, wenn Väter und Mütter auch nach einer Trennung ihre Kinder gemeinsam betreuen. Das ist heute zum Glück immer öfter die Regel, und das ist ein wichtiger gesellschaftlicher Fortschritt. Selbstverständlich sind beide Elternteile, Vater und Mutter, gleichermaßen in der Lage, ihre Kinder zu erziehen und zu betreuen. Das Gesetz sieht die gemeinsame elterliche Sorge auch als Regelfall vor. Auch das Umgangsrecht ist geregelt als Recht und Pflicht beider Eltern. Das Kind hat einen Anspruch auf Umgang mit beiden Elternteilen; zum Glück können sich viele Eltern in Trennungssituationen einigen. Das Wechselmodell kann gerichtlich angeordnet werden, ebenso wie erweiterte Umgangsregelungen. Es kann sogar gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden. Deshalb ist eine gesetzliche Klarstellung zwar nicht notwendig, aber eben auch nicht schädlich. Auch im Koalitionsvertrag steht ein Satz zu diesem Punkt.
Jede Form der Umgangsvereinbarung muss sich aber zuerst nach dem Kindeswohl, dann nach den Interessen der Eltern und erst ganz zum Schluss nach finanziellen Erwägungen ausrichten. Ich kenne verschiedenste Fälle, in denen die exakt hälftige Betreuung gerade nicht funktioniert. Ich will die jeweiligen Gründe gar nicht bewerten; das können räumlich-technische Gründe sein. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, ist es nicht zielführend, das von Ihnen geforderte Wechselmodell bei Trennung ohne Elternkonsens – so steht es in Ihrem Antrag – als Regelfall zu verankern; denn im Fall des Konsenses haben wir gar kein Problem mit unserem Gesetz.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wenn sich Eltern nicht über das Umgangsrecht einigen können – genau darüber reden wir hier –, dann müssen eben zunächst Aspekte des Kindeswohls wie Alter des Kindes, Wille des Kindes, Bindung an die Eltern, die bisherigen Abläufe, neue Strukturen, Kooperationsfähigkeit der Eltern und vieles mehr geprüft werden. Wenn man Ihrem Antrag folgte, hätten Eltern auch Anspruch darauf, ein vier Monate altes Kind von Anfang an hälftig zu betreuen, selbst wenn sie noch nicht einmal zusammengelebt haben.
Ihr Antrag lässt verdammt viele Fragen offen. Er ist auch nicht geeignet, Streitpotenzial zu vermeiden. Im Gegenteil: Er ist sehr stark von Geldfragen geprägt. Bei einer Ehe, in der gleichberechtigt die Möglichkeit gegeben war, seinem Beruf nachzugehen, haben wir auch heute im Unterhaltsrecht kein Problem. Aber wenn Frauen – es können auch Männer sein – zurückstehen und weniger arbeiten, dann haben wir die Probleme, auch wenn wir die von Ihnen geforderten Änderungen vornehmen würden.
Ich will noch einen letzten Punkt zum Unterhalt ansprechen und nehme als Beispiel den schönen Begriff „erweitertes Umgangsrecht“. In diesen Fällen – das glaube ich auch – gibt es tatsächlich unterhaltsrechtlichen Regelungsbedarf. Da ist noch zu vieles zu unklar geregelt. Deswegen haben wir gemeinsam mit der SPD vereinbart, dass wir uns die Unterhaltsregelungen nochmals anschauen; das ist auch gut so. Letztlich sollten wir eines machen: Wir sollten dafür sorgen, dass in den Beratungen vor Ort den Eltern Mut gemacht wird, ihre Kinder gemeinsam zu betreuen und vielleicht auch neue und unkonventionelle Wege zu gehen. Das ist der richtige Schritt, nicht die gesetzliche Verankerung des Wechselmodells per se im Gesetz.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank, Frau Kollegin Lindholz.

– Mit diesen Worten schließe ich die Aussprache.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Überweisungen, und zwar zunächst zu Tagesordnungspunkt 15 a. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 19/1175 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.
Nun kommen wir zu Tagesordnungspunkt 15 b. Die Vorlage auf Drucksache 19/1172 soll an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse überwiesen werden; die Federführung ist jedoch strittig. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen wünschen Federführung beim Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Die Fraktion Die Linke wünscht Federführung beim Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Ich lasse zuerst über den Überweisungsvorschlag der Fraktion Die Linke – Federführung beim Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – abstimmen. Wer stimmt diesem Überweisungsvorschlag zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Überweisungsvorschlag gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke mit den Stimmen der übrigen Fraktionen dieses Hauses abgelehnt.
Ich lasse nun über den Überweisungsvorschlag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen – Federführung beim Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz – abstimmen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist ebenfalls mit der Mehrheit der Fraktionen dieses Hauses gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke der Überweisungsvorschlag angenommen.
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Wechselmodell im Bundestag - von Pistachio 00 - 06-03-2018, 13:56
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