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Unterhaltsheranziehung - Verfolgung ins Ausland
#3
(25-11-2017, 18:44)Bitch schrieb: .... Als selbständiger in einem noch-EU Land, habe ich nun brav meine Gehaltsnachweis des derzeitige Finanzielles Jahr und einen Kurzfassung meiner Erwerbsbemühungen zukommen lassen. Mein jetziger Vertrag läuft bis Mitte-Januar, allerdings mit Aussicht auf Verlängerung. ... Meine Firma bezahlt mir ein Monatseinkommen von noch nicht mal (umgerechnete) 675 Euro....

Die Regierung Deines noch EU Landes bietet einen "Child Maintenance Calulator" online an, bei dem angegebenen Gehalt von umgerechnet 675 Euro waeren dann ca. 10 Euro pro Woche Unterhalt faellig (1 Kind). 

Warum suchst Du keine normale Stelle, Mindeslohn Vollzeit ca. 1.200 euro/Monat. Dann sind ca. 35 Euro/Woche an Unterhalt faellig, nach dem Recht Deines noch EU Landes.


Auch solltest Du pruefen, ob Du "aufstocken" kannst, nennt sich in Deinem Noch EU Land Tax Credits. Die fliessen dann auch in die Unterhaltsberechnung mit ein. Kostenlose Beratung bei jedem Citizens Advice Bureau.
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RE: Unterhaltsheranziehung - Verfolgung ins Ausland - von Mahatu - 01-12-2017, 16:51

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