Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltsheranziehung - Verfolgung ins Ausland
#2
Was die Behörde meint, spielt erst mal keine Rolle. Eine Rolle spielt erst, was der Richter beschliesst, nachdem dich die Behörde verklagt hat.

Wo du dich befindest, spielt keine Rolle. Schweiz, England oder Deutschland - bist du erst mal verurteilt, wird dort problemlos vollstreckt. Dabei folgt die Vollstreckung selbst nach dem Recht des Landes. Es gelten z.B. die Pfändungsgrenzen vor Ort.

Was dich erwartet, ist die Nichtakzeptanz deines niedrigen Einkommens. Ein Richter wird dich höchstwahrscheinlich zum Mindestunterhalt verurteilen. Wenn sich deine Selbständigkeit nicht rentiert, bist du verpflichtet, lohnabhängig zu arbeiten, wird er dir sagen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhaltsheranziehung - Verfolgung ins Ausland - von p__ - 25-11-2017, 19:18

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Geldtransfer aus Ausland an Unterhaltsheranziehung Panto 8 5.515 10-07-2021, 07:49
Letzter Beitrag: Chwechselstube

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste