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Zu Unterhaltsleistungen nicht in der Lage?
#6
Bring Dich nicht in Schwierigkeiten, die Du hättest verhindern können. Während Deine Ex Dir "böse Absichten" unterstellt, hast Du an Dich hohe moralische Ansprüche (was Dich ehrt), die aber zum Rohkrepierer werden können.

Solange, wie man Deine derzeitige Leistungsunfähigkeit als Solches akzeptiert, laufen im Hintergrund keine Schulden auf. Dein Ex wird vom JC als auch über den Unterhaltscorschuss am Leben gehalten. Da verhindert keiner. Auch nicht Dein Kind.

Man wird an Dich ohnehin wieder heran treten. Wenn nicht heute, dann morgen. Und das solltest Du abwarten. Und dann wird man eine Titulierung verlangen. Eventuell kommt es zu einem Verfahren, in dem Deine zu zahlende Unterhaltshöhe neu festgesetzt wird. Und dann, kannst Du auch aufstocken.

Bei dem Antritt den Du jetzt hast, winkt die Schuldenfalle. Es ist somit langfristig allen damit gedient, wenn Du Dich erst auf Dich konzentrierst und Dich wieder leistungsfähig machst, da Du ja Unterhalt auch zahlen willst.
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RE: Zu Unterhaltsleistungen nicht in der Lage? - von Nappo - 15-10-2017, 13:16

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