13-10-2017, 09:39
Gegen den "Kostenfestsetzungsbeschluss". Verwende diesen Ausdruck. §105 ZPO. Und beeil dich. Der Widerspruch muss beim Gericht in einer Woche eingetroffen sein. Nicht von dir abgeschickt, sondern dort eingetroffen.
Hohe Gerichtskosten obwohl nicht verfahrensbeteiligt
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