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Den eigenen Betreuungsanteil in Scheidungantrag angeben?
#5
Hat p Dir doch schon geantwortet:

(29-09-2017, 10:03)p__ schrieb: Also nicht: "Der Vater betreut zu 38% die Kinder, der Umgang wird zwischen den Eltern abgesprochen"
Sondern: "Die Kinder sind jedes ungerade Wochenende ab Freitag Schulschluss bis Sonntag 19:00 Uhr beim Vater, ausserdem jeden Mittwoch von Schulschluss bis 19:00 Uhr, die Ferien werden ..."
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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RE: Den eigenen Betreuungsanteil in Scheidungantrag angeben? - von kay - 29-09-2017, 20:36

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