29-09-2017, 11:53
(29-09-2017, 11:38)Umgangsvereitelung_wasnun schrieb: Es ist so, dass der Anwalt auf VOLLE Verwirkung geht
Hatten wir ja auch geraten. Über Karrieresprünge sollte er vor Gericht gar nicht reden, das kommt erst wenn sich die Richter nicht auf volle Verwirkung einlassen können. Die Höhe des Unterhalts wird schliesslich erst relevant, wenn überhaupt ein Anspruch besteht. Diesen Anspruch zu bestreiten, das ist der Job jetzt und gute Argumente nebst Nachweisen habt ihr massenhaft.
Eine komplette Verwirkung "wegen der Kinder" auszuschliessen sollte er nicht durchgehen lassen. Diese Begründung trägt nicht, denn die Kinder sind erstklassig versorgt, was sie von der Mutter entkoppelt. Zwei Kinder, für deren Bedürfnisse 1749 EUR zur Verfügung stehen sind überversorgt und können die gewichtigen Verwirkungstatbestände nicht neutralisieren. In diesem Punkt muss alles aufgestapelt werden was da ist, damit höhere Instanzen einhaken können, wenn siech die Untere verweigert.
Zitat:Aus seiner Sicht war der konstruktive "Vorstoß" der letzten beiden Gespräche dazu da, nokids monetär über den Tisch zu ziehen und die Verfahren zu beenden, damit die kranke KM mit dem Rücken von der Wand wegkommt.
Hoffentlich glaubt es der Vater jetzt, wenn es nun auch der Anwalt sagt.