27-09-2017, 12:59
(27-09-2017, 12:38)Austriake schrieb: Ansonsten meine ich: konziliantes Verhalten wird vom Familiengericht eher nicht honoriert.
Ich fürchte, dass die Gerichte das Stattgeben eines Verwirkungstatbestands schon als Konziliantes Verhalten ansehen.
Gerade wenn im Vorwege Nachricht gegeben wird, man könne die Mutter von 2 Kindern nicht um ihr Einkommen bringen.
Mir hat man damals entgegen gehalten, dass ich doch selbst Schuld trage, weil ich diese Frau zur Mutter meiner Kinder gemacht habe.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka