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Auskunft wegen nachehelichem Unterhalt | was schwärzen?
#4
Ich würde mir das überlegen, die Unterlagen zu schwärzen. Das könnte ein Gericht gegen einen einnehmen.

Verwirkung kann natürlich auch teilweise festgelegt werden. Wenn solche Urteile bisher auf mindestens 30 %
hinausliefen und es bei Euch dann 15 % werden, ist es eben in Zukunft erst mal mindestens 15 %.

Gerade Verwirkung ist extrem einzelfallabhängig zu befinden. Ich würde bei dieser Sache besonders sauber, offen und umfangreich mitarbeiten. Sonst liegt der Gedanke nah, dass es ja kein Wunder ist, wenn die Ex zickt, wo sie doch wohl immer genau so provoziert wurde. Das Gericht hat Zugang zu anderen Quellen, wo sie sich die gewünschten Angaben holen kann.
Wenn ich eh schon verloren hab und das Ergebnis sowieso fest steht, kann ich natürlich Arbeitgeber, Konten und Steuernummern schwärzen. Dino hat es in einem seiner Videos ziemlich komplett dargestellt und nicht nur geschwärzt, sondern ausgeschnitten.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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RE: Auskunft wegen nachehelichem Unterhalt | was schwärzen? - von karlma - 27-09-2017, 12:32

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