17-09-2017, 13:40
Wenn Du gegen den Umzug vorgehen willst, solltest Du hier nicht noch laenger rumeiern sondern erstens mal ganz schnell rausfinden ob die Kindesbesitzerin das alleinige oder nur das gemeinsam Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Danach dementsprechend ev. SOFORT deinerseits einen Antrag bei Gericht stellen wie Dir hier schon mehrfach empfohlen wurde. Die Zeit arbeitet sowas von gegen Dich....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!