15-09-2017, 09:24
(15-09-2017, 01:12)GesetztUndRealität schrieb: Das hatte ich schon mal gemacht als Sie ausgebüchst ist mit den Kinder. Der Richter urteilte damals so. Die Kinder sind zurückzuführen und bleiben beim Vater bis die Mutter in der Umgebung eine Wohnung hat.
Interessante Information. Passiert auch nicht oft. Möglicherweise hast du einen tauglichen Richter und das Jugendamt ist auch kritisch gegenüber der Ex. Vielleicht es es doch einen Versuch wert, dem Umzug zu widersprechen und zu beantragen, den Aufenthalt der Kinder erneut bei dir festzulegen. Das müsste aber sehr schnell passieren.
Bei der Schulanmeldung stehst du auf verlorenem Posten. Wenn, dann musst du den Umzug angreifen. Es besteht doch immer noch gemeinsames Sorgerecht, also auch gemeinsames Aufenhtaltsbestimmungsrecht.