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Unangekündigter Schulwechsel 500km entfernt nicht zugestimmt.
#5
Sollte, haette, koennte. Spielt alles keine Rolle. Fakt ist, als Vater bist Du Elternteil 2. oder 3. Klasse. Kinder in der westlichen Welt gehoeren primaer (und auch sekundaer) IMMER eigentlich zur Mutter. Sie hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht, kann also hinziehen wohin sie will. Sie hat Fakten geschaffen, grosser Vorteil fuer sie. Solange sie die Kinder nicht halb tot pruegelt oder halb verhungern laesst, wird KEINER irgendwas tun. Du kannst klagen bis zum Abwinken, letztendlich werden sie Dein Umgangsrecht nicht gegen den Willen der Kindesbesitzerin durchsetzen. (Obwohl das durchaus moeglich waere). Letztendlich geht es Frauen in erster Linie um Geld, d.h. wenn Du es Dir leisten kannst, kauf Ihr den Umgang ab. Spielt im Endeffekt keine Rolle ob Du es einem Anwalt hinterherschmeisst oder der Ollen. Funktioniert aber nur, wenn die Gutste nicht psychisch krank ist.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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RE: Unangekündigter Schulwechsel 500km entfernt nicht zugestimmt. - von kay - 14-09-2017, 23:20

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