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Unangekündigter Schulwechsel 500km entfernt nicht zugestimmt.
#4
Dankeschön schon mal für Deine direkte Meinung. So wie ich dich verstanden habe,  dürfte der Umzug nicht ohne Zustimmung des Sorgeberechtigten von statten gehen.... Interessant. Wobei so wie ich weis müste das Aufenthaltsbestimmungsrecht reichen. Schlussendlich weis ich tatsächlich nicht ob der Umzug geklapt hat oder ob die nur bei einer Freundin in der Wohnung hocken. Das könnte ich ja mal im Meldeamt nachfragen wo denn meine Kinder offiziell eigentlich wohnen.... Bzw. Wollte das Jugendamt mir morgen bescheid geben und eventuell wäre ja dann noch das alte Jugendamt zuständig.... Das andere mit dem Thema §1628 BGB  sehe ich mich nicht im Zwang zu klagen. Denn ich bin nicht auf der Hetze sondern Sie sollte ja die Kinder wieder in Ihre Schule bringen.  Interresant wird dann eher der Eilantrag für Mitentscheidungsbefugnis. Da muss Sie dann klagen. Werde ich überhaupt vom Gericht angehört?
Ich habe es gegoogelt und ich kann da nichts klares entdecken. Und zu der frage was ich will, denke ich das es ganz klar ist, kontakt mit meinen Kindern auch in Zukunft ;-) Das da Theorie und Praxis weit auseinander klaffen wissen die Geschädigten am besten. Ich mache ein beispiel ....ein Elternteil bei dem die Kinder nicht wohnen möchte Umgang mit den geliebten Kinder. Nun scheitert es zum zigsten mal, alles wird boykottiert. Also der Gang zum Jugendamt. Es werden sogar Umgangsvereinbarungen getroffen und auch noch ein schönes Theater gespielt das das alles klappen wird. Aber auch dieses und alle anderen male funktionieren nicht weil der andere Part die Kinder für sich allein behalten will. Beweise, Zeigen, alles wurde schon angebracht. Das Jugendamt sagt nur, dann können wir auch nichts, keine Kindeswohlgefährdung.  Man kann ja klagen ... Klar, aus eigener Tasche. Jeder der Unterhalt zahlen muss weis wieviel Geld übrig ist für gierige Anwälte die nicht nach Leistungen bezahlt werden, sondern nach Dauer und Anwesendheit..........Und weil man ja schon genug Erfahrungen mit Gerichten hat,  merkt man ganz schnell das eigene Angaben beim Gerichtsprotokoll weggelassen wird und die andere Seite für Ihre Leistungen hervorgehoben wird. Was ich damit meine ist, durch geschicktes weglassen der einen Seite und einseitige Befürwortung der andere Seite wird zwar nicht gelogen, jedoch verzerrt es die Darstellung der Sachlage um gute 80 Prozent. Weil der geregelte Umgang von der Gegenseite schon länger boykotiert blieb nichts anderes mehr übrig als sich auf Spielplätzen zu treffen. Die Kinder haben sich immer riesig gefreut :-)
Leider ist der Gedanke nicht so falsch, wenn ich behaupte, das die Beziehung nicht mehr aufrecht zu halten ist wenn die 500km entfernt sind. Weder zu den Geschwistern, noch zu Oma und Opa. Das würde ich aber gerne erhalten das meine Kinder auch einen Papa haben, Geschwister haben die sie lieben und schätzen. Den Kindern werden wir fehlen wenn Sie so weit weg sind und die Gegenseite weiterhin alles bojktiert. Auch Ihr Freundeskreus zerbricht schon wieder da sie oft schon Umzüge hatten, jedoch war es immer erträglich, weil es die direkte Umgebung war wo man ja nicht gros mekern braucht. Bei 500 Kilometern ist es jedoch etwas ganz anderes, dann wird der Rest auch noch zerbrechen. Im Endefekt sollten Kinder nie alle 2 Jahre unziehen müssen da Sie ja gar keinen festen halt haben. Auch die Bindung zu uns ist sehr gros da auch die Kinder bei uns schon gewohnt hatten.....

@CheGuevara
Das mit dem Ersetzung der Zustimmung hatte ich noch nie gehört. Wie immer hört sich das gut an. Hat jemand Erfahrung damit?

Und mit dem Jugendamt bin ich im Kontakt. Das mit der Komune sollte ich eventuell kären.
Bin gespannt auf morgen ob Sie es tatsächlich überhaupt geschaft hat. Wobei ich ja jetzt schon etwas schicken kann. ...
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RE: Unangekündigter Schulwechsel 500km entfernt nicht zugestimmt. - von GesetztUndRealität - 14-09-2017, 23:09

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