14-09-2017, 21:01
Vor der Schulanmeldung kam ein Umzug der Kinder, von dem du nichts wusstest und der nach den Buchstaben des Sorgerechts bereits gemeinsam hätte entschieden werden müssen.
Merkst du was? Bereits der Umzug ging trotzdem problemlos. Der ganze Staat, die Meldeämter, Behörden, sie scheissen aufs gemeinsame Sorgerecht und lügen es ganz einfach in die Irrelevanz weg. Es wäre ja nur ein Appell, gemeinsam zu entscheiden, hätte aber keine Blockadewirkung, blablabla, schwafel, juristenlüg, dummschwätz.
Du kannst jetzt nach den Spielregeln dieser Väterhasser vorgehen, eine Entscheidung nach §1628 BGB beantragen. Das Ergebnis ist vorhersehbar, du wirst kostenpflichtig verlieren. Das Jugendamt ermittelt auch ganz sicher nicht wegen Kindesentzug, das Jugendamt ermittelt überhaupt nicht, das tut nur ein Staatsanwalt. Und wegen dem eigenmächtigen Umzug der Kinder durch die Mutter erzwungen ist noch keine Mutter in diesem Land wegen Kindesentzug verurteilt worden. Das alte Jugendamt ist nach dem Umzug nicht einmal mahr zuständig.
Die Frage ist, was deine Ziele jetzt sind. Die Kinder zurückholen wäre ein sehr hochgestecktes und nur mit extrem viel Glück erreichbares Ziel. Ein bisschen Ärger machen wäre ein Ziel, das vielleicht geht. Den Umzug nicht anzugehen, aber die Schulanmeldung wird überhaupt nichts bewirken, auch keinen Ärger. Da wirst du ganz locker per Eilantrag von einer Mitentscheidungsbefugnis beseitigt.
Merkst du was? Bereits der Umzug ging trotzdem problemlos. Der ganze Staat, die Meldeämter, Behörden, sie scheissen aufs gemeinsame Sorgerecht und lügen es ganz einfach in die Irrelevanz weg. Es wäre ja nur ein Appell, gemeinsam zu entscheiden, hätte aber keine Blockadewirkung, blablabla, schwafel, juristenlüg, dummschwätz.
Du kannst jetzt nach den Spielregeln dieser Väterhasser vorgehen, eine Entscheidung nach §1628 BGB beantragen. Das Ergebnis ist vorhersehbar, du wirst kostenpflichtig verlieren. Das Jugendamt ermittelt auch ganz sicher nicht wegen Kindesentzug, das Jugendamt ermittelt überhaupt nicht, das tut nur ein Staatsanwalt. Und wegen dem eigenmächtigen Umzug der Kinder durch die Mutter erzwungen ist noch keine Mutter in diesem Land wegen Kindesentzug verurteilt worden. Das alte Jugendamt ist nach dem Umzug nicht einmal mahr zuständig.
Die Frage ist, was deine Ziele jetzt sind. Die Kinder zurückholen wäre ein sehr hochgestecktes und nur mit extrem viel Glück erreichbares Ziel. Ein bisschen Ärger machen wäre ein Ziel, das vielleicht geht. Den Umzug nicht anzugehen, aber die Schulanmeldung wird überhaupt nichts bewirken, auch keinen Ärger. Da wirst du ganz locker per Eilantrag von einer Mitentscheidungsbefugnis beseitigt.