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Auskunftspflicht
#2
Wenn nach Einkommen gefragt wird, gibst du dein Einkommen an. Am besten anhand der Jahres-Einkommenssteuerbescheide.

Falls nach Vermögen gefragt wird, gibst du auch das an. Wenn du Immobilien besitzt, aber keine Einnahmen daraus (siehe Abschnitt "Vermietung und Verpachtung" ) erzielst, gibst du die Immobilien an.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Auskunftspflicht - von Aufstieg - 04-09-2017, 10:46
RE: Auskunftspflicht - von Austriake - 04-09-2017, 13:08
RE: Auskunftspflicht - von Aufstieg - 17-10-2017, 10:45
RE: Auskunftspflicht - von Simon ii - 17-10-2017, 10:56
RE: Auskunftspflicht - von Aufstieg - 17-10-2017, 10:57

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