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Trennungsunterhalt anrechenbar auf Nebenjob der Nochfrau?
#7
(31-08-2017, 21:17)CheGuevara schrieb: Eigentlich ist nach 12 Monaten eine vollschichtige Tätigkeit gefordert.

Wie viele Stunden in der Woche arbeitet Ex nun?

na, angesichts des Alters der Kinder ist eine vollschichtige Tätigkeit nicht zu verlangen. Zudem muss man den juristischen Grundsatz des Trennungsunterhalts berücksichtigen: die Ehe besteht ja (noch) fort, also kann niemand schlechter gestellt werden als zur Ehezeit. Es kommt also weder auf die eheprägenden Verhältnisse an. Wenn Exe überwiegend NICHT berufstätig war, kann sie darauf bestehen, diese Verhältnisse bis zum Ende der Ehe beizubehalten.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Trennungsunterhalt anrechenbar auf Nebenjob der Nochfrau? - von Austriake - 31-08-2017, 22:48

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