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Beistandschaft, wie damit umgehen
#4
(28-08-2017, 08:25)Austriake schrieb: Nun, wenn man bedenkt dass die Beiständinnen den ganzen lieben langen Tag fast nichts anderes machen als Unterhaltsbeträge auszurechnen - da empfehle ich dann doch, die "eigene Berechnung des Unterhalts" von einem Juristen gegenprüfen zu lassen.

Austriake, das ist falsch!

Mann läßt die Berechnung des JAs überprüfen, denn die rechnen sehr oft falsch; vertrauend darauf, daß der Vater nicht genügend Ahnung hat, um die Fehler erkennen zu können.

Ich habe das jetzt mehrfach durch und muß daher DRINGEND zur Einschaltung eines fähigen Anwalts raten!


(28-08-2017, 08:25)Austriake schrieb: Taktisch kann man so vorgehen, selbst einen Titel beim Notar erstellen zu lassen. Das hat mehrere Vorteile: man kann in den Titel reinschreiben, was man gerne hätte, z.B. Befristung bis zum XXX, Abschluss der Ausbildung, Erreichen des 18. Lebensjahres oder was auch immer. Man kann den Unterhaltsbetrag einsetzen, den man für angemessen hält.

Hier stimme ich Dir zu!

(28-08-2017, 08:25)Austriake schrieb: Die Beiständin muss dann, wenn ihr dieser selbst erstellte Titel nicht gefällt, gegen denselben klagen. Da es nur um die Differenz zum freiwillig Angebotenen geht, hält das den Streitwert und damit die Kosten des Verfahrens gering.

Da bin ich mir nicht sicher, denn ich glaube kürzlich gelesen zu haben, daß der ursprünglich geforderte Wert (x12) als Streitwert dient und eben nicht mehr die Differenz.

Leider weiß ich Quelle nicht mehr und insofern irre ich mich hoffentlich.


(28-08-2017, 08:25)Austriake schrieb: Die Beiständin wird, wenn es nicht gerade um Peanuts geht, selbstverständlich klagen. Weil es sie nichts kostet. Und wahrscheinlich auch gewinnen, was dich dann zusätzlich noch die Kosten des Verfahrens kostet.

Nach meiner Erfahrung kann man das nicht so pauschal sagen. Zum einen ist der Aufwand auch für das JA erheblich, zum andern ist es mitnichten gesagt, daß das JA gewinnt (bei mir hat es einmal krachend verloren und beim zweiten Mal hat sich das JA nicht getraut, wieder ein Verfahren zu eröffnen).

(28-08-2017, 08:25)Austriake schrieb: Für die Zukunft, wenn die Mädels ihre Ausbildung machen: kannst du dich mit ihnen direkt selber einigen?

Volle Zustimmung!

(28-08-2017, 08:25)Austriake schrieb: Kinder sind oft weniger zur Eskalation geneigt als ihre Mütter und wollen den Papa nicht unbedingt vor Gericht zerren.

Leider nach meiner Erfahrung eine unzulässige Verallgemeinerung!

Simon II
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RE: Beistandschaft, wie damit umgehen - von Simon ii - 28-08-2017, 11:41
RE: Beistandschaft, wie damit umgehen - von p__ - 28-08-2017, 11:30
RE: Beistandschaft, wie damit umgehen - von p__ - 10-09-2017, 22:23
RE: Beistandschaft, wie damit umgehen - von p__ - 11-09-2017, 09:31

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