(31-07-2017, 15:10)p__ schrieb: Geh erst mal zum Anwalt...
Aktueller Status:
Erledigt, bzw. geklärt:
- Beim Auszug meiner Ex haben wir spontan eine Einigung bezüglich der Aufteilung der Gegenstände wie Toaster, Kaffemaschine und Co. erzielt und schriftlich fest gehalten.
- den TFAQ habe ich mittlerweile weitestgehend gelesen
- beim FA f.FamR habe ich diese Wo Erstberatung in Anspruch genommen
- der FA f.FamR hat den Bestehenden Ehevertrag (Gütertrennung)+jeweiliges alleiniges Verfügungsrecht über 100% des Vermögens geprüft auf vermutliche Wirksamkeit geprüft und für gut befunden
- Ex und ich haben auf gemeinsamen Schriftstück uns gegenseitig die Trennung und das Datum schriftlich bestätigt
- Scheidungsantrag ist laut RA frühestens nach 8 Mo Trennung einreichbar und es kann nach frühestens 12 Mo Trennung geschieden werden
- Wohngeld habe ich am 01.08. formlos beantragt
- RA tendiert dazu zu raten Haus und Hof nicht wegen der Scheidung zu verkaufen (Argumentation will ich jetzt nicht offen legen)
To do, offen, klären:
- Steuerklasse von 4/4 auf 1/1 oder irgend etwas mit 2 ändern ? Ab wann ?
- hälftige Ummeldung auf Meldestelle ? Gibt es so etwas überhaupt ?- Kindergeld
- Einigung über Kinderbetreuung ? (Neuerdings sagt unser Kind mir gegenüber das es (primär und bis auf seltende Sonderfälle) nur bei der Mutter sein will)
- Trennungsunterhalt
- Kindesunterhalt
- Wohngeldantrag, ausstehende Unterlagen innerhalb von 4 Wo nach reichen
...
...
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- Scheidungsantrag durch Ex oder mich nach 8 Mo. Trennung ein reichen (Kostenunterschied ?)
- Vasektomie, als Vorsorge für Folgerisiken (laut Recherche ca. 400 oder 500€)
Vermutlich gibt es noch weitere Dinge die ich auf dem To do vergessen habe...