31-07-2017, 10:44
(31-07-2017, 10:14)Ernesto45 schrieb: Speziell beim Thema Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt könnte ich mir vor stellen das das eine Rolle spielt ab wann das gefordert wird. Oder kann beides (beliebig lang) rückwirkend gefordert werden ?
Kindesunterhalt läuft ab Auskunftsforderung auf. Aber das spielt keine Rolle für dich, weil die Ex das Thema angehen kann, wann sie will. Liegt nicht in deiner Hand. Für dich ist das keine eilige Sache und verzögern kannst du sie auch nicht. Also keine Sorgen deshalb.
Beim Trennungsunterhalt könnte eine vorschnelle Forderung auch ein Eigentor sein. Breite erst einmal deine Verhältnisse beim Anwalt aus und lass dir sagen, ob eine Forderung realistisch ist. Wenn du mit eiligen, unrealistischen Forderungen am Tag nach dem Auszug kommst, hast du nichts davon, es wird nur deine Ex zur Eile bei ihren eigenen Forderungen antreiben.