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Trennung, Auszug von Ex, was nun ?
#5
Feststellung des Trennungsdatums geht wohl auch mit der Anmeldung von Ex & Tochter unter der neuen Adresse.

Ansonsten: da deine Ex um die Hälfte mehr verdient als du würde ich Trennungsunterhalt geltend machen; schließlich sind die ehelichen Verhältnisse fortzuführen da die Ehe noch fortbesteht - bis zur Rechtskraft der Scheidung. Kindesunterhalt wird nach deinem Einkommen berechnet, und da würde ich auch keine Wellen mehr machen für die paar Jahre, die Kindesunterhalt noch zu leisten ist.

Wichtiger scheint mir, das Thema Gütertrennung / Zugewinn sauber zu regeln; auf jeden Fall ein versierten Anwalt suchen (braucht man sowieso vor dem Familiengericht) und vorbereiten. Wichtig zu wissen: man fordert immer mehr, als man tatsächlich haben will. Die Differenz ist die "Verhandlungsmasse". Wenn die Ex sich kooperativ und vernünftig zeigt, kann man ja über den Trennungsunterhalt reden, zum Beispiel. Verlangt Exe "nur das, was mir zusteht", dann verlangst du das natürlich auch für dich.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Trennung, Auszug von Ex, was nun ? - von Austriake - 31-07-2017, 07:33
RE: Trennung, Auszug von Ex, was nun ? - von Mercedes_AMG - 31-07-2017, 13:16

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