01-12-2017, 17:45
Ist egal woher es kam, es hat sicherlich ein Übergang eventueller Unterhaltsrechte stattgefunden.
Bei der Auskunftspflicht habe ich mich vermutlich unklar ausgedrückt:
Du bist verpflichtet, Auskunft zu geben, auch dann wenn ein Unterhaltsanspruch so wie in deinem Fall äusserst unwahrscheinlich ist. Die Behörden genehmigen sich da einen überaus grosszügigen Schluck aus der Pulle, auf der draufsteht "erst mal gucken, was der hat".
Gib die Auskunft und lehne nachfolgende Forderungen ab, falls welche kommen. Sofern du im Verlauf der letzten zwei Jahre schon einmal Auskunft gegeben hast, solltest du diese Unterlagen kopieren und vorlegen.
Bei der Auskunftspflicht habe ich mich vermutlich unklar ausgedrückt:
Du bist verpflichtet, Auskunft zu geben, auch dann wenn ein Unterhaltsanspruch so wie in deinem Fall äusserst unwahrscheinlich ist. Die Behörden genehmigen sich da einen überaus grosszügigen Schluck aus der Pulle, auf der draufsteht "erst mal gucken, was der hat".
Gib die Auskunft und lehne nachfolgende Forderungen ab, falls welche kommen. Sofern du im Verlauf der letzten zwei Jahre schon einmal Auskunft gegeben hast, solltest du diese Unterlagen kopieren und vorlegen.