29-04-2014, 16:30
In ein paar Tagen tritt das "Gesetz zur vertraulichen Geburt" nun in Kraft.
Hier der beschlossene Gesetzestext aus dem Bundesanzeiger: http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start....8780417459
Das Wort "Vater" kommt als "nach dem Tod des Vaters" vor und in der Beratung der Schwangeren: "die Information über die Rechte des Vaters". Das kann kurz gehalten werden, er hat nach diesem Gesetz schliesslich Keine.
Damit gibts jetzt noch eine weitere Methode der kalten Adoption. Erstaunlich, was alles erfunden wird, um Frauen schnell und glatt aus der Mutterschaft zu entlassen und gleichzeitig dem Vater die Vaterschaft zu verweigern.
Bezahlt alles der Staat: "Der Bund übernimmt die Kosten, die im Zusammenhang mit der Geburt sowie der Vor- und Nachsorge entstehen."
Hier der beschlossene Gesetzestext aus dem Bundesanzeiger: http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start....8780417459
Das Wort "Vater" kommt als "nach dem Tod des Vaters" vor und in der Beratung der Schwangeren: "die Information über die Rechte des Vaters". Das kann kurz gehalten werden, er hat nach diesem Gesetz schliesslich Keine.
Damit gibts jetzt noch eine weitere Methode der kalten Adoption. Erstaunlich, was alles erfunden wird, um Frauen schnell und glatt aus der Mutterschaft zu entlassen und gleichzeitig dem Vater die Vaterschaft zu verweigern.
Bezahlt alles der Staat: "Der Bund übernimmt die Kosten, die im Zusammenhang mit der Geburt sowie der Vor- und Nachsorge entstehen."