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Frage zur Einkommensauskunft
#2
Wir hatten solche Fälle schon im Forum und es wurde auch von dem BSG einiges klargestellt.
Zunächst mal ist zu prüfen, ob die Grenzen der Auskunftspflicht vielleicht schon überschritten sind. Dazu hat das BSG am 23.6.2016 in B 14 AS 4/15 R einiges geschrieben. Prüfe mal, was davon auf dich zutrifft.

Ansonsten richtet sich der Auskunftsanspruch des Jobcenters nach § 60 Abs. 2 SGB II, setzt sich also über die zivilrechtlichen Grenzen hinweg. Gib mal dieselbe Auskunft, die du im Herbst 2016 bereit gegeben hast nochmal und warte ab, was sie machen. Damit machst du das, was du unzweifelhaft sowieso machen musst.
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Frage zur Einkommensauskunft - von Aufstieg - 11-07-2017, 21:28
RE: Frage zur Einkommensauskunft - von p__ - 11-07-2017, 21:58
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