06-07-2017, 11:16
(06-07-2017, 10:32)p__ schrieb: 2. Unterhalt lässt sich auch per Eilantrag festsetzen ohne dass du Auskunft gibst oder auch nur gehört wirst. Das ist ein vereinfachtes, beschleunigtes Verfahren, das sogar von darüber hinaus betriebenen Klageverfahren unabhängig ist.
Ich hörte in diesem Zusammenhang von einem Vater, dem es über Jahre nicht gelungen ist, diese vorläufige Festsetzung wieder loszuwerden, bzw.
die festgesetzten Beträge in den nachfolgenden Verfahren zu reduzieren. Denn da hatte es die Mutter und das Gericht dann wieder nicht so eilig und das hat die Tatsache, das er dadurch zum Sozialfall wurde, zementiert.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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