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Trennungsjahr, Zugewinn ??
#4
Die völlige oder teilweise Auflösung des Scheidungsverbunds ist leichter geworden (kein Wunder, denn dann gibts für die Juristen mehr zu verdienen). So genau hast du deinen Fall nicht geschildert, aber du kannst das deinen Anwalt durchaus versuchen lassen. Der wird nichts gegen mehr Einkommen haben :-) Informiere dich vorab und lies § 140 FamFG, was davon auf dich zutrifft.

Alles zwischen Trennung und Scheidung heisst Trennungsunterhalt. Bis 12 Monaten Unterhaltsdauer werden praktisch immer die ehelichen Verhältnisse fortgeführt und eine Verwirkung oder auch nur eine Senkung wird selten möglich sein. Danach steigen die Anforderungen an die Berechtigte, aber nicht schlagartig, sondern je länger, desto stärker.
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Trennungsjahr, Zugewinn ?? - von paule - 19-06-2017, 12:01
Trennungsjahr, Zugewinn ?? - von CheGuevara - 19-06-2017, 12:47
RE: Trennungsjahr, Zugewinn ?? - von p__ - 19-06-2017, 14:00
RE: Trennungsjahr, Zugewinn ?? - von paule - 19-06-2017, 15:03
Trennungsjahr, Zugewinn ?? - von CheGuevara - 19-06-2017, 15:33
RE: Trennungsjahr, Zugewinn ?? - von paule - 19-06-2017, 18:03
RE: Trennungsjahr, Zugewinn ?? - von p__ - 19-06-2017, 19:48

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