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Trennungsjahr, Zugewinn ??
#2
Erst mal Willkommen !

1. maßgebend sind die Verhältnisse beim Scheidungsantrag, den Du etwa ab dem 9. Monat nach Trennung stellen kannst.

Es liegt am Richter bzw. den Beteiligten, ob es angestrebt wird, die Sache im Verbund zu lösen. In dem Fall wirst du erst geschieden, wenn alles geklärt ist.

Es kann dann aber auch eine "Abtrennung" erfolgen. Einen zwingenden Mechanismus zur Einigung gibt es nicht, allenfalls die Teilungsversteigerung.

2. auffordern kannst du schon. Letztlich geht es um die Anrechnung von Erwerbsobliegenheiten. Auch wenn sie nicht arbeitet, kannst du den Trennungsunterhalt (ggf durch neues Verfahren) kürzen.

Viel Kraft!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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Trennungsjahr, Zugewinn ?? - von paule - 19-06-2017, 12:01
Trennungsjahr, Zugewinn ?? - von CheGuevara - 19-06-2017, 12:47
RE: Trennungsjahr, Zugewinn ?? - von p__ - 19-06-2017, 14:00
RE: Trennungsjahr, Zugewinn ?? - von paule - 19-06-2017, 15:03
Trennungsjahr, Zugewinn ?? - von CheGuevara - 19-06-2017, 15:33
RE: Trennungsjahr, Zugewinn ?? - von paule - 19-06-2017, 18:03
RE: Trennungsjahr, Zugewinn ?? - von p__ - 19-06-2017, 19:48

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