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Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1.7.2017
#11
(14-06-2017, 15:40)Maestro schrieb: Haben die Juristen eigentlich noch alle Latten am Zaun? Und dann auch noch bei einer Insolvenz unauslöschlich. Das ist doch krank.

Wie kommst Du darauf ?  § 302 InsO PFLICHTWIDRIG nicht gezahlt hat...Ich möchte den Gläubiger sehen der in eine Feststellungsklage geht wenn der Schuldner Widerspruch einlegt !

Ich glaube nicht das die Unterhaltsgläubiger PKH dafür bekommen

Das bedeutet allerdings das man auf gar keinen Fall ein Verurteilung z.B. § 170 StGB einfach so hinnimmt.
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RE: Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1.7.2017 - von Arminius - 14-06-2017, 19:38

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