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Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1.7.2017
#4
Also fürs Kind zahlt man natürlich, aber für die Exe keinesfalls!
Wie weit geht es im Pfändungsfall runter bei geprelltem Ehegattenunterhalt und Mehr-/Sonderbedarf?
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RE: Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1.7.2017 - von Maestro - 14-06-2017, 14:57

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