08-06-2017, 16:22
Hallo Gemeinde,
eine Zwangsvollstreckung von rückständigen oder laufenden Kindesunterhalt kann nur durch eine Abänderungsklage verhindert werden, oder?
Zwangsvollstreckungsabwehrklagen haben da doch wenig Erfolg ?
Oder sieht unser grandioses Rechtssystem noch andere Regelungen vor ?
Sollte ein Thread schon existieren bitte dorthin verschieben.
Lg
eine Zwangsvollstreckung von rückständigen oder laufenden Kindesunterhalt kann nur durch eine Abänderungsklage verhindert werden, oder?
Zwangsvollstreckungsabwehrklagen haben da doch wenig Erfolg ?
Oder sieht unser grandioses Rechtssystem noch andere Regelungen vor ?
Sollte ein Thread schon existieren bitte dorthin verschieben.
Lg