22-04-2009, 01:38
wenn du nach dem alten titel bezahlst, dann ist ein pfaenden unmoeglich. wenn du keinen hoeheren titel unterschreibst, dann muessen die klagen. ziemlich einfaches prinzip.
JA lehnt befristeten Unterhaltstitel ab
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[split] JA lehnt befristeten Unterhaltstitel ab | Gemsbock | 11 | 14.563 |
30-04-2009, 19:13 Letzter Beitrag: Jigsaw |