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Erdbeben im italienischen Unterhaltsrecht
#14
(23-05-2017, 15:49)Theo schrieb: Man einigte sich in etwa 90% aller Fälle im Voraus, wer die Schuld auf sich nahm.

Das war ein interessanter Vorgang, der heute ziemlich vergessen ist, aber in alten Texten häufig auftaucht. Man musste sich privat einigen, damit überhaupt geschieden werden konnte. Die Trennung passierte dann in wenigen Minuten ohne Trennungsjahr und zu mässigen Kosten. Wer also aus der Ehe gehen wollte, musste Angebote machen und wenn beide gehen wollten, waren Kompromisse gefordert. Ohne Richter. Vorher. Die Schuldfrage und unbedingte Blockade waren zwar teilweise überholt, aber viel weniger wichtig wie sie medial aufgebauscht wurde. Es waren die heute nicht mehr bekannten Nebenffekte, die für Trennungen sorgten die viel seltener wie heute dauerstrittig bleiben, billiger waren, Einigungsdruck ohne Richter erzeugten.

Nur: Wenn man den Menschen die Freiheit einer Scheidung auf den Zuruf "zerrüttet!" gibt, den ganzen Vorgang von vorne bis hinten mit teuren, kontrollierenden und urteilenden Juristen durchexerziert dann muss sich diese Freiheit auch auf die Freiheit der eigenen Lebensgestaltung nach der Ehe beziehen und nicht "eheprägende Verhältnisse" unendlich fortführen.
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RE: Erdbeben im italienischen Unterhaltsrecht - von p__ - 23-05-2017, 17:10

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