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Erdbeben im italienischen Unterhaltsrecht
#10
(22-05-2017, 15:10)Simon ii schrieb: Was genau ist denn an meiner Aussage falsch?

Dass du bei der Verantwortung für diesen Hirnfurz nur "Rot-Gelben" nennst. Das hatten wir schon oft. Die Reform 1977 war zwar eine totale Katastrophe (meines Erachtens nach das erste Beispiel, wie man übers Familienrecht eine Gesellschaft auf lange Sicht kaputt machen kann), aber dort wurden "nur" die Unterhaltsgründe extrem ausgeweitet, der Mist mit den eheprägenden Verhältnissen wurde nur übernommen. Erst die Kombination aus beiden Punkten macht das Recht richtig toxisch. Sogar in der SPD gab es damals Gegner (Jahn war SPD) davon:

"Das war einmal ganz anders gedacht. "Nach der Scheidung hat jeder Ehegatte selbst für seinen Unterhalt zu sorgen" -- so formulierte 1970 der damalige Justizminister Gerhard Jahn den Kern der beabsichtigten Reform, die schon vom Bild der emanzipierten Frau ausging: selbstbewußt und berufstätig, gleichberechtigte Partnerin in der Ehe.
Von dieser Grundidee -- Unterhalt nur "als Hilfe zur Selbsthilfe" -- ist so gut wie nichts übriggeblieben. Unter dem Druck von Kirchen und Frauenverbänden, Abgeordneten und "Bild"-Leserinnen ist es genau andersherum gekommen. Die "Härtefälle", die einmal als Ausnahme gedacht waren, machen nun den ganzen Katalog der Unterhaltsumstände aus.
" http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-40830805.html

Dreimal darfst du raten, mit den Kirchen in diesem Punkt paktierte. Wer hat nun auch Verantwortung? Danach kam für 15 Jahre eine CDU-geführte Regierung mit der FDP, danach wieder SPD und auch GRÜNE. Man hockte sich den breiten Hintern im Parlament platt, unterliess alles um die Katastrophe zu reparieren und freute sich über die Hinterlassenschaften der anderen Parteien so sehr, dass man sogar die Reparaturversuche der Gerichte in einzigartiger Weise blockierte (Sorgerechtsurteil des BVerfG 1982!).

Alle sind sie schuldig und verantwortlich, alle die seit 1977 an der Macht waren und alle, die dieses Unrecht in die Praxis umsetzen. In Italien kam nun ausgerechnet aus der Rechtssprechung selbst ein Impuls, den Wahn ein Stück zurückzudrehen. Damit sind sie schon viel weiter wie Deutschland.
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RE: Erdbeben im italienischen Unterhaltsrecht - von p__ - 23-05-2017, 10:14

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