10-05-2017, 13:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-05-2017, 14:08 von Nachtwanderer.)
Normalerweise ist der gewöhnliche Aufenthalt in der gemeinsamen elterlichen Wohnung. Du hättest Dich gerne auf den Kopf und die Hinterbeine stellen können und versuchen die Exe rauszukanten und die Kinder in Eurer gemeinsamen Wohnung zu belassen.
Du hast es nicht getan und nicht interveniert ... bis heute 8 Wochen lang? Vergiss es ... Deine Exe übt faktisch alleinig das ABR aus und nur in schweren Fällen von Kindeswohlgefährdung wird dies ein Gericht zu Deinen Gunsten zurückdrehen ...
Deine Ex hat bisher das Kind/die Kinder hauptsächlich betreut während Du Minimum 40h (vermutlich mehr) gearbeitet hast? Damit ist sie die Hauptbezugsperson ...
Vergiss es, stell keine Anträge auf ABR oder zurückdrehen des Rades ... hol für Dich das Maximum an Umgang raus ... verabschiede Dich von Vorstellungen, dass Du den Takt vorgibst ...
Gerichtsbezirk ist üblicherweise der Bezirk, in dem die Kinder gemeldet sind ... gewöhnlicher Aufenthalt dürfte bei ihr sein
Chancen um die Schaffung von Fakten bzgl. des gewöhnlichen Aufenthaltes zu verzögern oder verhindern? öhm ... KEINE würde ich sagen
Du hast es nicht getan und nicht interveniert ... bis heute 8 Wochen lang? Vergiss es ... Deine Exe übt faktisch alleinig das ABR aus und nur in schweren Fällen von Kindeswohlgefährdung wird dies ein Gericht zu Deinen Gunsten zurückdrehen ...
Deine Ex hat bisher das Kind/die Kinder hauptsächlich betreut während Du Minimum 40h (vermutlich mehr) gearbeitet hast? Damit ist sie die Hauptbezugsperson ...
Vergiss es, stell keine Anträge auf ABR oder zurückdrehen des Rades ... hol für Dich das Maximum an Umgang raus ... verabschiede Dich von Vorstellungen, dass Du den Takt vorgibst ...
Gerichtsbezirk ist üblicherweise der Bezirk, in dem die Kinder gemeldet sind ... gewöhnlicher Aufenthalt dürfte bei ihr sein
Chancen um die Schaffung von Fakten bzgl. des gewöhnlichen Aufenthaltes zu verzögern oder verhindern? öhm ... KEINE würde ich sagen