28-03-2017, 15:18
Lies den Paragraf mal genau. Es reicht bereits, wenn der Lebensbedarf des Berechtigten gefährdet ist. Dafür reicht es bereits, wenn eine Einschränkung hinsichtlich seines angemessenen Lebensbedarfs droht. Achtung: Also nicht eintritt, sondern nur droht. Wenn der Berechtigte zum Beispiel mehr arbeiten muss, weil du weniger zahlst, reicht das bereits aus. Oder wenn Dritte zahlen - Eltern, andere Verwandte.
Sozialleistungen, weil zu wenig Unterhalt bezahlt wurde führen auch zu einer Erfüllung dieses Tatbestandsmerkmales.
Der Richter definiert da gar nichts, sondern ermittelt wie der konkrete Einzelfall aussieht. In der Praxis tut er das natürlich kaum, sondern hält sich an ein festes Schema in seiner Loseblattsammlung, versucht den Pflichtigen hereinzulegen um den Fall schnell abzuschliessen.
Sozialleistungen, weil zu wenig Unterhalt bezahlt wurde führen auch zu einer Erfüllung dieses Tatbestandsmerkmales.
Der Richter definiert da gar nichts, sondern ermittelt wie der konkrete Einzelfall aussieht. In der Praxis tut er das natürlich kaum, sondern hält sich an ein festes Schema in seiner Loseblattsammlung, versucht den Pflichtigen hereinzulegen um den Fall schnell abzuschliessen.